Lachsfischen in British Columbia
KERMODE BEAR FISHING LODGE

  

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich bei der KERMODE BEAR FISHING LODGE oder einem ausdrücklich hierfür berechtigten Vertreter vorgenommen werden. Der Anmelder haftet für alle von ihm angemeldeten Personen.

2. Umbuchungen
Umbuchungen, die nicht aufgrund Verschulden der KERMODE BEAR FISHING LODGE notwendig werden, erfordern eine Anrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten.

3. Rücktritt
Bei Rücktritt von einer gebuchten Reise wird eine Rücktrittsgebühr von DM 250,00 pro Person berechnet. Bei unverschuldetem Rücktritt oder vorzeitigem Abbruch der Reise werden zusätzlich diejenigen Kosten in Rechnung gestellt, die von den Leistungsträgern gefordert werden. Ihre Annulierung wird wirksam mit dem Tage, an dem sie schriftlich bei der KERMODE BEAR FISHING LODGE vorliegt.

4. Rücktritt in besonderen Fällen
Lodge, u.U. Leihwagen werden bei Annulierung berechnet: 180 bis 60 Tage vor Abreise 30%; 60 bis 30 Tage vor Abreise 60%; danach 100% der Kosten. Die in Ziffer 4 nicht genannten Reisearten bzw. Leistungen werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Bei Reisen für die KERMODE BEAR FISHING LODGE gelten im vollen Umfang die Reisebedingungen. Bei Stornierung einer solchen Reise entstehen außer Stornierungskosten, die von dem Veranstalter berechnet werden, zusätzliche Kosten in Höhe der Kosten, die der KERMODE BEAR FISHING LODGE durch Bearbeitung, Buchung und Stornierung entstanden sind.

5. Bezahlung und Reisepapiere
Bei Buchungsbetätigung durch die KERMODE BEAR FISHING LODGE ist eine Anzahlung innerhalb einer Frist zu leisten, die in der Anzahlungsrechnung festgesetzt ist. Weitere Zahlungen sind zu den vereinbarten Terminen fällig. Der Restbetrag ist in jedem Falle 4 Wochen vor Reiseantritt zu bezahlen. Die Höhe einer Anzahlung richtet sich nach der Aufenthaltsdauer.

6. Haftung
Die KERMODE BEAR FISHING LODGE haftet im Rahmen einer Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für :
Die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungshilfen:
Die KERMODE BEAR FISHING LODGE haftet für ein Verschulden der mit der Leistungerbringung betrauten Personen. Für die Beurteilung eines etwaigen Verschulden dieses Personenkreises sind die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften maßgebend.
Fremdleistungen:
Die KERMODE BEAR FISHING LODGE haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.b. Sportveranstaltungen, Ausflüge usw. sowie für die Erbringung einer Beförderungsleistung selbst).

7. Gewährleistung
Wird eine Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von der KERMODE BEAR FISHING LODGE nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, so kann die KERMODE BEAR FISHING LODGE auch in der Weise Abhilfe schaffen, daß sie gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistungen erbringt. Der Reisende kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn ihm diese aus wichtigen, der KERMODE BEAR FISHING LODGE erkennbaren Gründen nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Der Reisende kann eine der Mindestleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn Reiseleistungen nach fruchtlosem Abhilfeverlangen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Die Minderung errechnet sich nach der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Leistet die KERMODE BEAR FISHING LODGE innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt sie, daß Abhilfe nicht möglich ist und wird infolge der Nichterbringung der Reiseleistung die Durchführung der Reiseleistung erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet der KERMODE BEAR FISHING LODGE den auf die in Anspruch genommenen Leistungen enfallenen Teil des Reisepreises,sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.

8. Schadenersatz
Verletzt die KERMODE BEAR FISHING LODGE schuldhaft die ihr obliegenen Pflichten, so ist sie dem Reisenden zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Wird die Durchführung der Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so hat der Reisende neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder Kündigung des Reisevertrages unter den Voraussetzungen der Ziffer 7 auch einen Anspruch auf Ersatz des in der Beeinträchtigung der Reise liegenden Schadens.

9. Beschränkung der Haftung
Die Haftung der KERMODE BEAR FISHING LODGE ist insgesamt auf die Höhe des einfachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch sie herbeigeführt wird. Dasselbe gilt, soweit sie für einen beim Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens einens Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung der KERMODE BEAR FISHING LODGE ist ausgeschlossen und beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei evt. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um evt. entstandenen Schaden gering zu halten. Der Reisende ist insbesonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung oder dem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, falls dies möglich ist. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar bzw. nicht vorhanden oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich der KERMODE BEAR FISHING LODGE mitgeteilt werden. Kommt der Reisende diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

11. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber der KERMODE BEAR FISHING LODGE geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Reisenden verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.

12. Paß, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

13. Versicherungen
Der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung und einer umfassenden Reiseversicherung wird dem Reisenden dringend empfohlen.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zu Folge.

15. Gerichtsstand
Für alle sich ergebenen Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand Terrace, BC, Canada

16. Gültigkeit der Preise
Die Preise in den veröffentlichen Angeboten sind jeweils bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres gültig sofern aus den Preislisten keine andere Gültigkeitsdauer hervorgeht. Bei Gruppenreisen mit festen Terminen gelten die Preise jeweils für den Reisetermin. Die in den Angeboten veröffentlichen Preise basieren auf den bei Drucklegung gültigen Konditionen, Tarifen, Steuern.

17. Eingeschränktes Rauchverbot                                                                                                    
In den Unterkunfstbereichen der KERMODE BEAR FISHING LODGE herrscht absolutes Rauchverbot. Gemäss diesen Bestimmungen behält sich der Veranstalter das Recht vor bei Zuwiderhandlungen ein Entgeld i.H.v. CAN $ 150.-- für zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen. Ausserhalb der Unterkunfstbereiche und in der Main Lodge der KERMODE BEAR FISHING LODGE findet diese Regelung keine Anwendung.

KERMODE BEAR FISHING LODGE
AUGUST 1992